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BVerwG, 30.08.2001 - 4 B 63.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang der Konkretisierung im Bauplanungsrecht bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - Begriff des "Wohl der Allgemeinheit" bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Bauplanungsrecht - Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts als revisionsbegründende ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2001 - 8 A 12040/00
- BVerwG, 30.08.2001 - 4 B 63.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89
Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 B 63.01
Vielmehr kann es schon ausreichen, wenn im Hinblick auf eine bestimmte gemeindliche Aufgabe überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 B 245.89 - NJW 1990, 2703 = ZfBR 1990, 207). - BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94
Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 B 63.01
Es genügt, dass die Gemeinde irgendwelche städtebaulichen Maßnahmen - etwa den Erlass eines Bebauungsplans - in Betracht zieht (BVerwG, Beschluss vom 14. April 1994 - BVerwG 4 B 70.94 - NJW 1994, 3178 = ZfBR 1994, 248). - BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93
Rechtfertigung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 B 63.01
Erfolglos muss die Beschwerde schließlich auch insoweit bleiben, als sie eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1993 - BVerwG 4 B 100.93 - (NVwZ 1994, 284 = ZfBR 1993, 303) rügt.